1.         Die in der Anlage 2 dargestellten Abwägungsempfehlungen zum Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB werden als Abwägungsergebnis beschlossen.

2.         Der Änderung des Geltungsbereiches wie in der Anlage 3 dargestellt wird zugestimmt.

3.         Der Bebauungsplan S-66-86, 1.Änderung, nördlich der Fürther Straße – Erweiterung des Einzelhandelsgeschäftes, mit integriertem Grünordnungsplan, bestehend aus dem Bebauungsplanentwurf und den textlichen Festsetzungen, wird unter Hinweis auf die Begründung (siehe Anlage 1) gebilligt.

4.         Auf Grundlage der Planung soll eine Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

5.         Die zu der im Rahmen der durchgeführten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen und die von der Verwaltung vorgeschlagenen Abwägungsempfehlungen werden zur Kenntnis genommen und als Abwägungsergebnis beschlossen.