1.      Die in Anlage 4 und 6 dargestellten Belange werden entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung i. S. § 1 Abs. 7 BauGB abgewogen.

 

2.      Der Geltungsbereich entspricht der Abgrenzung des am 06.05.2011 beschlossenen Untersuchungsgebiets, erweitert um die zwischenzeitlich von der Bahn erworbenen und überwiegend von Bahnbetriebszwecken freigestellten Flächen im Bereich der Eilgutstraße und kleinen Anpassungen. Der angepasste Geltungsbereich des Sanierungsgebietes wird beschlossen.

 

3.      Den unter Punkt 3 beschriebenen Änderungen die sich aus dem Beteiligungsverfahren ergaben wird zugestimmt. Sie wurden in die Vorbereitenden Untersuchungen eingearbeitet. Da sie die Grundzüge der Planung nicht berühren ist eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung nicht erforderlich.

 

4.      Die Sanierungssatzung gem. § 142 BauGB zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes SAN 7 „Sanierungsgebiet Bahnhofstraße“ (vereinfachtes Verfahren), bestehend aus dem Planblatt mit räumlichem Geltungsbereich und textlichen Festsetzungen, wird unter Hinweis auf die Vorbereitenden Untersuchungen und die Begründung in allen Teilen beschlossen.

 

5.      Die Sanierungssatzung ist gem. § 143 BauGB bekannt zu machen und dem Grundbuchamt mitzuteilen.

 

6.      Die Sanierung ist, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Rechtskraft der Sanierungssatzung, gem. §142 Abs. 3 BauGB innerhalb von 15 Jahren abzuschließen. Kann die Sanierung nicht innerhalb der Frist abgeschlossen werden, kann die Frist durch Beschluss verlängert werden.

 

7.      Der Treuhänder Bayerngrund ist mit der Betreuung zu beauftragen.