1.      Die Verwaltung wird ermächtigt, Klage zum Planfeststellungsbeschluss mit integrierter Umweltprüfung der Regierung von Mittelfranken vom 18.12.2017 (Aktenzeichen RMF-SG32-4354-1-21) für den Umbau des Autobahnkreuzes Nürnberg Ost zu erheben sowie einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage zu stellen.

 

2.      Aufgrund der noch ungeklärten Rechtslage hinsichtlich des o.g. Planfeststellungsbeschlusses wird der Strukturplan (Fassung 06.12.2017) zunächst zustimmend zur Kenntnis genommen, dies jedoch mit folgenden Maßgaben:

a.    Über die Dichte der Bebauung auf den jeweils vorgesehenen Wohnbauflächen wird erst im Rahmen der Bebauungsplanung entschieden.

b.    Die Bebauung des Gesamtgebiets soll sich eng an den Kapazitäten des entstehenden Straßennetzes orientieren. Der Durchgangsverkehr soll soweit wie möglich vermieden werden.

    1. Die Entscheidung über die Art der baulichen Nutzung im Bereich der Autobahnmeisterei und eine mögliche Verlagerung der Erschließung auf dieser Fläche wird zurückgestellt.