Sitzung: 26.01.2018 StR/041/2018
Beschluss: Mit Debatte - einstimmig -
Abstimmung: Anwesend: 35
Vorlage: A.41/194/2017
2.
Aufgrund der noch
ungeklärten Rechtslage hinsichtlich des o.g. Planfeststellungsbeschlusses wird
der Strukturplan (Fassung 06.12.2017) zunächst zustimmend zur Kenntnis genommen,
dies jedoch mit folgenden Maßgaben:
a.
Über die Dichte der
Bebauung auf den jeweils vorgesehenen Wohnbauflächen wird erst im Rahmen der
Bebauungsplanung entschieden.
b.
Die Bebauung des
Gesamtgebiets soll sich eng an den Kapazitäten des entstehenden Straßennetzes
orientieren. Der Durchgangsverkehr soll soweit wie möglich vermieden werden.
- Die Entscheidung über
die Art der baulichen Nutzung im Bereich der Autobahnmeisterei und eine
mögliche Verlagerung der Erschließung auf dieser Fläche wird zurückgestellt.